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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Die folgende Vereinbarung ist Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden (nachfolgend Auftragsteller genannt) und bp Archikomm Bernd Pastuschka Rothestraße 35 22765 Hamburg (nachfolgend Auftragnehmer genannt).
Sie regelt die Bedingungen, zu denen der Auftragnehmer seine Produkte und Dienstleistungen anbietet. Spätestens durch die Auftragserteilung oder Annahme der Leistung erkennt der Auftragsteller diese als verbindlich an.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse mit dem Auftragsteller.

1.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen und Produkte ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Urheberschutz und Wahrung der Nutzungsrechte
2.1 Sämtliche vom Auftragnehmer gelieferten Unterlagen, Beschreibungen, Konzepte und Gesprächsnotizen und Informationen dienen zur Kenntnisnahme des Auftragstellers und sind nur für diesen bestimmt. Nutzungsrechte, welche darüber hinaus gehen, werden durch die Auftragserteilung nicht erworben und bedürfen einer gesonderten Nutzungsregelung und sind gesondert zu vergüten.

2.2 Vervielfältigungen, weitere Nutzungen bzw. Weiterverbreitung der Leistungen bedarf einer gesonderten Vereinbarung und sind entsprechend zu vergüten.

2.3 Eine Verfremdung, Entstellung oder Anpassung der Leistungen ist nicht gestattet, bzw. bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Dies gilt für alle Entwürfe, Konzeptionen, Layouts und Texte. Erbrachte Leistungen vom Auftragnehmer zu Dokumentationszwecken und Eigenwerbung verwendet und veröffentlicht werden.

2.4 Alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen, insbesondere Layouts, Entwürfe und Konzepte sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt und dürfen von Dritten weder verfremdet, nachgeahmt, kopiert noch anderweitig verwendet werden.

2.5 Der Auftragsteller stellt insbesondere sicher, dass die von ihm zu Verfügung gestellten Inhalte keine strafrechtlichen Tatbestände wie Volksverhetzung (§130 StGB), verbotene rechts- oder linksextremistische Propaganda, persönlichkeits-rechtliche Bestimmungen wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung (§185 bis 189 StGB) oder Verbreitung pornographischer Schriften (§184 StGB) erfüllen oder rechte Dritter wie Namens-, Urheber oder Markenrechte verletzt werden.

3. Angebot und Auftragserteilung
3.1 Stellt der Auftragnehmer Angebote, so sind diese hinsichtlich Preis, Menge, Zahlungs- und Lieferbedingungen freibleibend. Erst mit Auftragsbestätigung werden diese bindend.

4. Lieferung
4.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vertraglich genannten Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände unmöglich wird. Hierzu gehören höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze, Streiks, behördliche Anordnungen, Informationsverzögerungen seitens des Auftraggebers sowie Zusatzleistungen/Umfangssteigerungen die bei Auftragsbeginn nicht vorhersehbar oder abzuschätzen waren. Dem Auftragnehmer ist in solchen Fällen eine angemessene Erfüllungsfrist zu gewähren. Der Auftragnehmer behält sich in einem solchen Fall den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Aufrechterhaltung eine unzumutbare Härte darstellt. Ein Schadensersatzanspruch des Auftragstellers gegen den Auftragnehmer ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

4.2 Die Lieferung der Leistungen erfolgt in digitaler Form (PDF, JPG, TIF). Printouts können auf Anfrage erstellt werden und sind gesondert zu vergüten.

5. Zahlungsmodalitäten
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Das gilt auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom
Auftragsteller bezeichnete Lieferungen, bezahlt worden ist, denn unser Eigentumsvorbehalt dient als Sicherung für die gesamte Saldoforderung

5.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Schecks gelten erst nach Gutschrift.
Bei Zahlungsverzug des Auftragstellers kann der Auftragnehmer Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen gültigen Basiszinssatz gemäß Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz berechnen. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug des Auftragstellers von mehr als 14 Tagen das Leistungsangebot ohne weitere Ankündigung vorübergehend oder endgültig sperren, eine Aufhebung des Vertrages sowie ein Verzicht auf die Forderungen von Auftragnehmer werden dadurch jedoch nicht begründet.

5.3 Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei dem Auftragnehmer geltend zu machen.
Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Auftragstellers bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

5.4 Die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und Rechte an seinen Geräten jederzeit auf Dritte übertragen.

5.5 Kosten für Reisen zum Firmensitz des Auftragstellers im Rahmen der laufenden Betreuung werden dem Auftragsteller mit 0,35 Euro /Km verrechnet, außer die Entfernung zwischen Auftragnehmer und dem Firmensitz des Auftragstellers beträgt weniger als 20 km.
Taxifahrten, Mietwagen, Flug- und Bahnreisen (2.Klasse, bzw. Economyclass) werden inklusive aller Reisenebenkosten (Steuern, Einreisegebühren etc.)
weiter berechnet. Alle Miet- und Produktionspreise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Porto und Fracht werden gesondert berechnet.

5.6 Für jede Mahnung mit Ausnahme der verzugsauslösenden Mahnung verlangt der Auftragnehmer Mahnkosten i. H. v. 10,00 Euro.

6. Haftung und Gewährleistung
6.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Im Falle von Schäden, welche auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen, haftet der Auftragnehmer nur für solche Schäden, die durch eine solche Zusicherung umfasst sein sollten.

6.2 Auftragnehmer haftet nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit fremder Inhalte im Sinne des §5 II TDG, davon ausgenommen ist jedoch der Fall positiver Kenntnis des Auftragnehmers von Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder Unzuverlässigkeit dieser Inhalte.

6.3 Der Auftragsteller hat für die Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen. Der Auftragsteller für die Sicherung der übergebenen Daten selbst verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von einer Aufbewahrungspflicht der erstellten Daten frei.

6.4 Die vom Auftragnehmer vertraglich erbrachte Leistung ist vom Auftragsteller zu überprüfen und abzunehmen. Offensichtliche Mängel muss der Auftragsteller spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen anzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer zunächst das Recht auf Nachbesserung. Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Der Auftragsteller ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.

6.5 Übergebene Gegenstände und Materialien werden grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen.

6.6 Solange der Auftragnehmer seiner Verpflichtung auf Mängelbeseitigung durch Nachbesserung nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

6.7 Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

7. Nutzungsrechte und Freihaltung bei Werklieferungsverträgen
7.1 Der Auftragsteller sichert dem Auftragnehmer zu, dass er über die
entsprechenden Nutzungsrechte zur Vervielfältigung des Werkstückes verfügt
und räumt dem Auftragnehmer die zur Vervielfältigung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.

7.2 Der Auftragsteller verpflichtet sich, den Auftragnehmer von sämtlichen aufgrund unberechtigter Vervielfältigung geltend gemachten Ansprüchen
Dritter freizuhalten und dem Auftragnehmer entstandene Schäden zu ersetzen. Hierzu gehört auch, die vom Auftragnehmer aufgewendeten Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung zu erstatten.

8. Datenschutz, Datensicherungen
8.1 Personenbezogene Daten des Auftragstellers werden (wenn überhaupt) nur zur Vertragsabwicklung, insbesondere technischen Unterstützung und Abrechnung an ein von dem Auftragnehmer beauftragtes Unternehmen übermittelt.

8.2 Im Falle eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens können die zur Forderungsrealisierung notwendigen Abrechnungsunterlagen an ein Inkasso-unternehmen oder an einen Dritten zur Beitreibung der Forderung weitergegeben werden.

9. Salvatorische Klausel/Gerichtsstand
9.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

9.2 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien zueinander gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist für beide Parteien Hamburg. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

 

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